Wir erfassen und strukturieren Ihre bereitgestellten Informationen. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einer oder mehreren externen Rechtsanwaltskanzleien her. Die Auswahl treffen Sie. Die rechtliche Bearbeitung liegt ausschließlich bei der Kanzlei.
Häufige Fragen zu Lkw-Kartell, Lkw-Maut und Reifen-Untersuchung.
Wählen Sie den passenden Bereich und öffnen Sie die Antworten, die für Ihre Ausgangslage relevant sein können.
01 · Grundlagen
Grundsätzliche Fragen
Antworten zu unserem Ansatz, dem Ablauf und den beteiligten Rollen.
Die Gründer kennenlernenSTRECKENWERT ist kein Rechtsdienstleister und nimmt keine rechtliche Einschätzung vor. Wir bereiten Ihre Unterlagen auf und stellen auf Wunsch den Kontakt zu externen Rechtsanwaltskanzleien und Prozessfinanzierern her. Die rechtliche Einschätzung, Prüfung und Bearbeitung erfolgen ausschließlich durch eine entsprechend qualifizierte externe Rechtsanwaltskanzlei. Die Auswahl treffen Sie. Ihre Anfrage ist unverbindlich und begründet noch keinen Vertrag. Eine Vereinbarung mit STRECKENWERT über Aufbereitung und organisatorische Begleitung kommt erst mit Ihrer Unterschrift zustande; unsere Vergütung ist dort geregelt. Verträge über Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Prozessfinanzierung schließen Sie ausschließlich mit der jeweiligen Rechtsanwaltskanzlei bzw. dem Finanzierer.
Die Anfrage ist unverbindlich und kostenfrei. Für unsere Leistungen fallen keine Vorabkosten an. Die Vergütung für Aufbereitung und organisatorische Begleitung ist in unserer gesonderten schriftlichen Vereinbarung geregelt, die Sie vor einer Entscheidung erhalten.
Unsere Vergütung beträgt 3 % des Betrags, den Sie nach Abzug der Erfolgsbeteiligung des Finanzierers tatsächlich ausgezahlt bekommen haben. Sie fällt erst an, wenn das Geld bei Ihnen eingegangen ist, und wird von Ihnen direkt an uns gezahlt. Wenn nichts ausgezahlt wird, zahlen Sie nichts. Wir erhalten weder von Kanzleien noch von Prozessfinanzierern eine Provision, Beteiligung oder sonstige Vergütung oder Vorteile für die Kontaktherstellung – auch keine Boni, Rabatte oder Marketingzuschüsse. Dies ist in unserer schriftlichen Vereinbarung mit Ihnen festgehalten, die Sie vor einer Entscheidung erhalten.
Wir arbeiten unabhängig von einzelnen Kanzleien und Finanzierern und sind an keine gebunden. Da sich unsere Vergütung nach dem Betrag richtet, den Sie erhalten, haben wir ein wirtschaftliches Interesse am Erfolg Ihres Anliegens. Ihre Entscheidung über die Kanzlei und das Finanzierungsmodell treffen Sie selbst.
Für unsere Leistungen fallen keine Vorabkosten an. Die Kosten und Risiken des Verfahrens sowie die Konditionen der Prozessfinanzierung ergeben sich aus den schriftlichen Bedingungen von Kanzlei und Finanzierer, die Sie vor Ihrer Entscheidung erhalten.
Das Grundprinzip: Sie lagern das vereinbarte Prozesskostenrisiko aus, statt das Verfahren selbst vorzufinanzieren. Ein externer Finanzierer prüft Rechtslage, Unterlagen und Erfolgsaussichten und setzt eigenes Kapital oder Geld von Investoren ein. Nach einer Finanzierungszusage übernimmt er im vertraglich vereinbarten Umfang Anwalts-, Gerichts-, Gutachter- und auch gegnerische Kosten. Dafür müssen Sie innerhalb dieser Deckung weder in Vorleistung gehen noch bei einer Niederlage die finanzierten Kosten übernehmen. Bleibt das Verfahren ohne Erfolg, trägt der Finanzierer den Verlust seines eingesetzten Kapitals – nicht Sie. Bei einer erfolgreichen Klage oder einem Vergleich erhält er einen vorher vereinbarten Anteil des Erlöses. Erfolgsbeteiligung und Übernahme des vereinbarten Kostenrisikos gehören also zusammen. Deckungsumfang, Ausnahmen, Mitwirkungspflichten und Beendigungsrechte müssen vor Ihrer Entscheidung transparent im Finanzierungsvertrag stehen.
Beim Sammelklage-Inkasso treten viele Geschädigte ihre Forderungen an einen registrierten Inkassodienstleister ab, der sie gebündelt im eigenen Namen geltend macht (§ 2 Abs. 2, § 10 RDG). Die Abtretung überträgt die Forderung, der Erwerber wird Gläubiger (§ 398 BGB). Eine Prozessfinanzierung übernimmt Verfahrenskosten gegen eine Erfolgsbeteiligung – in den von uns vorgeschlagenen Modellen ohne Abtretung. Beim Anwaltsmandat vertritt eine Kanzlei Sie; die Forderung bleibt bei Ihrem Unternehmen.
Kartellschadensersatz betrifft mögliche Ansprüche gegen Unternehmen, die gegen das Kartellverbot verstoßen haben – etwa Lkw-Hersteller. Die Mauterstattung betrifft mögliche Rückzahlungen zu Unrecht erhobener Gebühren durch den Bund. Beide Themen haben unterschiedliche Grundlagen und Ansprechpartner; die konkrete rechtliche Bewertung erfolgt durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei.
Quellen:§ 33a GWB§ 4 BFStrMG
Hilfreich sind die Unterlagen und Daten, die Ihren Sachverhalt wirtschaftlich und zeitlich nachvollziehbar machen. Welche Dokumente konkret relevant sind, finden Sie in den Fragen zum jeweiligen Thema – etwa Fahrzeug- und Kaufunterlagen beim Lkw-Kartell oder die monatlichen Toll-Collect-Mautaufstellungen bei der Lkw-Maut.
Jannis Jägeler und Nikolai Schwinghammer begleiten den Austausch persönlich. Die rechtliche Beratung, Bewertung und Vertretung erfolgen – falls sie gewünscht sind – ausschließlich durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei.
02 · Leistungsbereich
Häufige Fragen zum Lkw-Kartell
Informationen zu Unterlagen, möglichen Schritten und dem Lkw-Kartell.
Zur Seite Lkw-KartellIn Betracht kommen vor allem Unternehmen, die zwischen dem 17. Januar 1997 und dem 18. Januar 2011 mittelschwere (6–16 t) oder schwere Lkw (über 16 t) erworben haben – auch über Händler. Die EU-Kommission hat das Kartell 2016 gegenüber MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF und 2017 gegenüber Scania festgestellt. Bei Leasing, Mietkauf oder Finanzierung kommt es auf die Vertragsgestaltung an. Ob ein Schaden entstanden ist und wie hoch er ist, prüft eine externe Rechtsanwaltskanzlei.
Quellen:EU-Kommission: Lkw-Kartell, Beschluss vom 19. Juli 2016EU-Kommission: Scania-Beschluss vom 27. September 2017§ 33a GWB
Hilfreich sind Ihre Vereinbarungen, Mitteilungen des bisherigen Dienstleisters und vorhandene Fahrzeug- oder Beschaffungsdaten. Wir ordnen diese Informationen für den persönlichen Austausch. Die Bedeutung Ihrer bestehenden Vereinbarung und die weitere rechtliche Bewertung klärt ausschließlich eine externe Rechtsanwaltskanzlei.
Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass Inkassodienstleister Kartellschadensersatzansprüche grundsätzlich gebündelt im Wege der Sammelklage geltend machen können. Ist wirksamer Rechtsschutz im gebündelten Verfahren ausnahmsweise praktisch nicht möglich, kann das Gericht eine Auflage zur Vorbereitung einer Verfahrenstrennung erteilen; wird sie nicht erfüllt, kann die Klage unzulässig sein. Was das für Ihre Beteiligung bedeutet, hängt vom Einzelfall ab.
Quellen:BGH, Pressemitteilung 80/2026 zu KZR 6/24BGH, Urteil KZR 6/24 vom 12. Mai 2026
Der EuGH hat am 1. Februar 2024 das Rechtsmittel von Scania zurückgewiesen (C-251/22 P); die Kartellentscheidung der Kommission gegen Scania ist damit bestätigt. Über individuelle Schäden entscheidet das Urteil nicht. Weil gemeinschaftlich handelnde Kartellbeteiligte grundsätzlich als Gesamtschuldner haften (heute § 33d GWB), kann es auch bei Lkw anderer Marken eine Rolle spielen. Ob und gegen wen Ansprüche in Betracht kommen, prüft eine externe Rechtsanwaltskanzlei.
Quellen:EuGH, C-251/22 P (Scania) vom 1. Februar 2024§ 33d GWB
Für den Einstieg genügen meist Kauf-, Leasing- oder Finanzierungsunterlagen der Lkw, Fahrzeugdaten wie Hersteller, Typ, Gewichtsklasse, Fahrgestellnummer, Erwerbsdatum und Preis sowie – bei bestehender Beteiligung – Vereinbarungen, Abtretungserklärungen und Mitteilungen des Dienstleisters. Fehlende Belege lassen sich oft über Buchhaltung, Händler oder Finanzierer ergänzen.
Bei geeigneter Ausgangslage können rund 5.000 € nach Kosten je Lkw als unverbindliche Orientierung für einen möglichen wirtschaftlichen Vorteil dienen. Das ist keine Ergebnisgarantie und kein Mindestbetrag. Die konkrete Erwartung wird mit dem externen Anbieter anhand Ihrer Beschaffungen, Vereinbarungen, Kosten und weiteren Umstände geklärt; der Betrag kann höher oder niedriger ausfallen oder ausbleiben.
Für unsere Leistungen fallen keine Vorabkosten an. Unsere Vergütung ist in der gesonderten schriftlichen Vereinbarung über Aufbereitung und organisatorische Begleitung geregelt, die Sie vor Ihrer Entscheidung erhalten.
Unsere Vergütung beträgt 3 % des Betrags, den Sie nach Abzug der Erfolgsbeteiligung des Finanzierers tatsächlich ausgezahlt bekommen haben. Sie fällt erst an, wenn das Geld bei Ihnen eingegangen ist, und wird von Ihnen direkt an uns gezahlt. Wenn nichts ausgezahlt wird, zahlen Sie nichts. Wir erhalten weder von Kanzleien noch von Prozessfinanzierern eine Provision, Beteiligung oder sonstige Vergütung oder Vorteile für die Kontaktherstellung – auch keine Boni, Rabatte oder Marketingzuschüsse. Dies ist in unserer schriftlichen Vereinbarung mit Ihnen festgehalten, die Sie vor einer Entscheidung erhalten.
Für unsere Leistungen fallen keine Vorabkosten an. Die Kosten und Risiken des Verfahrens sowie die Konditionen der Prozessfinanzierung ergeben sich aus den schriftlichen Bedingungen von Kanzlei und Finanzierer, die Sie vor Ihrer Entscheidung erhalten.
Eine vollständige und gut strukturierte Aktenlage kann eine zügige externe rechtliche Klärung und die Vorbereitung der nächsten Schritte unterstützen. Eine verbindliche Dauer lässt sich jedoch nicht pauschal zusagen, weil sie von Unterlagen, Beteiligten, Verfahrensstand und weiteren Umständen abhängt.
03 · Leistungsbereich
Häufige Fragen zur Lkw-Maut
Hinweise zu Mautdaten, möglichen Prüffeldern und der Vorbereitung.
Zur Seite Lkw-Maut-RückerstattungVereinfacht gesagt: wenn Maut auf Grundlage rechtlich unzulässiger Kostenansätze zu hoch erhoben wurde. Für einen früheren Zeitraum hat der EuGH das für die Einbeziehung von Verkehrspolizeikosten entschieden (C-321/19). Für die Maut ab 2023 – Wegekostengutachten 2023–2027 und CO₂-Teilmautsatz – sind mögliche Fehler bislang nicht gerichtlich bestätigt. Erstattungen sind schriftlich beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) zu beantragen; ob ein Anspruch besteht, prüft eine externe Rechtsanwaltskanzlei.
Vor allem für Mautzahlungen ab Januar 2023: Grundlage ist das Wegekostengutachten 2023–2027, seit 1. Dezember 2023 kommt der CO₂-Teilmautsatz hinzu. Frühere Zeiträume betrafen andere Rechtsfragen und Verfahren, etwa die Verkehrspolizeikosten.
Quellen:§ 3 BFStrMGBMV: CO₂-Differenzierung seit 1. Dezember 2023
Die vollständigen monatlichen Mautaufstellungen von Toll Collect ab Januar 2023 – keine Einzelfahrtennachweise. Gemeint sind die normalen Aufstellungen mit Kennzeichen, mautpflichtigen Kilometern, Mautbeträgen und ausgewiesenen Kostenanteilen, etwa der Spalte „Anteil ext. Kosten“. Ob fünf, sechs, sieben, zehn oder mehr Seiten: Entscheidend ist, dass alle Seiten vorliegen. Welche weiteren Unterlagen rechtlich erforderlich sind, klärt die externe Rechtsanwaltskanzlei.
Quellen:Toll Collect: Mautaufstellung
Es ist die amtlich veröffentlichte Grundlage für die fünfjährige Kalkulationsperiode der Mautteilsätze. Die gesetzliche Maut setzt sich aus Teilbeträgen für Infrastruktur, Luftverschmutzung, Lärmbelastung und CO₂-Emissionen zusammen. Daraus folgt noch keine Aussage zu einem individuellen Erstattungsanspruch.
Quellen:§ 3 BFStrMG
Nein. Martin Pfnür berichtet von rund 12,8 % in eigenen historischen Mandantenfällen; das OVG NRW berechnete für den Fall 2010/2011 8,59 %. Die 8-%- und 15-%-Szenarien im aktuellen Rechenbeispiel sind zurückhaltend gewählte Rechenannahmen, keine gerichtlich bestätigten Quoten. Kein Wert ist eine Zusage für Ihren Einzelfall.
Je nach externem Prozessfinanzierer beträgt die Erfolgsbeteiligung 25–35 %. Sie wird nur im Erfolgsfall fällig. Die konkrete Berechnungsgrundlage, der Umfang der Kostenübernahme und die Abrechnung werden vor einer Entscheidung transparent erläutert. Maßgeblich sind die Bedingungen des ausgewählten Prozessfinanzierers.
Für unsere Leistungen fallen keine Vorabkosten an. Die Kosten und Risiken des Verfahrens sowie die Konditionen der Prozessfinanzierung ergeben sich aus den schriftlichen Bedingungen von Kanzlei und Finanzierer, die Sie vor Ihrer Entscheidung erhalten.
Unsere Vergütung beträgt 3 % des Betrags, den Sie nach Abzug der Erfolgsbeteiligung des Finanzierers tatsächlich ausgezahlt bekommen haben. Sie fällt erst an, wenn das Geld bei Ihnen eingegangen ist, und wird von Ihnen direkt an uns gezahlt. Wenn nichts ausgezahlt wird, zahlen Sie nichts. Wir erhalten weder von Kanzleien noch von Prozessfinanzierern eine Provision, Beteiligung oder sonstige Vergütung oder Vorteile für die Kontaktherstellung – auch keine Boni, Rabatte oder Marketingzuschüsse. Dies ist in unserer schriftlichen Vereinbarung mit Ihnen festgehalten, die Sie vor einer Entscheidung erhalten.
04 · Leistungsbereich
Häufige Fragen zur Reifen-Untersuchung
Orientierung zur Untersuchungslage und zur vorsorglichen Unterlagenstruktur.
Zur Reifen-UntersuchungEine Kartellentscheidung ist am 25. Oktober 2026 nicht veröffentlicht; T-188/24 vom 9. Juli 2025 betrifft nur die Nachprüfung. Ein Schadensersatzanspruch setzt einen Kartellverstoß voraus (§ 33a GWB) – ob und wann ein solcher festgestellt wird, ist offen. Sinnvoll ist jetzt, Einkaufsdaten und Belege vorsorglich zu sichern; Voraussetzungen und Fristen klärt eine externe Rechtsanwaltskanzlei.
Neue Ersatzreifen für Pkw, Transporter, Lkw und Busse im EWR, nicht die Erstausstattung beim Fahrzeugkauf. Auch bei Händlerkäufen Marke und Typ erfassen. Welche Beschaffung anspruchsrelevant ist, muss durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei geklärt werden.
Hersteller/Marke, Reifentyp, Menge, Kaufdatum, Netto-Preis und Lieferant. Bei gemischten Rechnungen Reifenpositionen erkennbar halten. Für den Einstieg helfen Excel-/CSV-Exporte; Originalbelege ebenfalls sichern.
Zunächst 2016–2025 vorsorglich zusammentragen, nicht als bestätigten Kartell- oder Anspruchszeitraum. Frühere und neuere Käufe kenntlich machen. Relevante Zeiträume und Fristen klärt die externe Rechtsanwaltskanzlei.
Bei Händlerkäufen Rechnungen/Exporte mit Lieferant und Marke; bei Rahmen- oder Kilometerpreisverträgen Vertrag und Abrechnungen. Beschaffungsarten getrennt erfassen. Die rechtliche Relevanz muss individuell durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei geklärt werden.
Verfügbare Belege sammeln und Lücken kennzeichnen. Buchhaltung, Steuerberatung, Händler oder Herstellerportale können ergänzen. Bestehende Anmeldungen mit Vertrags- und Verfahrensstand nennen – kein pauschaler Vorschlag zu einem Wechsel.
Wir rechnen vorläufig mit rund 10 % des relevanten Netto-Reifenkaufvolumens, vor Kosten und ohne Zinsen. Oxera (2009) nennt allgemein 10–20 % als häufigste Gruppe untersuchter Kartellpreisaufschläge, nicht als Reifenquote. Individueller Anspruch und verbleibender Betrag sind durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei zu klären; ein Anspruch kann ausbleiben.
Ihr Anliegen ist individuell. Unser Vorgehen ebenso.
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, schildern Sie uns Ihre Ausgangslage unverbindlich.


