Unverbindlich anfragen

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Unverbindliche Anfrage · gesonderte VereinbarungIhre Anfrage ist unverbindlich und begründet noch keinen Vertrag. Eine Vereinbarung mit STRECKENWERT über Aufbereitung und organisatorische Begleitung kommt erst mit Ihrer Unterschrift zustande; unsere Vergütung ist dort geregelt. Verträge über Rechtsberatung, Rechtsvertretung und Prozessfinanzierung schließen Sie ausschließlich mit der jeweiligen Rechtsanwaltskanzlei bzw. dem Finanzierer.

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