Lkw-Maut-Rückerstattung ab 2023: Möglichkeiten und Unterlagen.

Sie haben seit 2023 Lkw-Maut gezahlt? Wir helfen Ihnen, die benötigten Mautaufstellungen zusammenzustellen und den Kontakt zu geeigneten externen Ansprechpartnern herzustellen. Ob Erstattungsansprüche bestehen, beurteilt eine externe Rechtsanwaltskanzlei im Einzelfall.

Erstinformation erhaltenIndividuell. Verständlich. Persönlich begleitet.

Das Wegekostengutachten 2023–2027 im Blick behalten.

Die aktuelle Mautgrundlage und frühere Gerichtsentscheidungen betreffen unterschiedliche Zeiträume und Rechtsfragen.

Historische Mautthemen

Mehr als nur Polizeikosten

Für einen Fall aus 2010/2011 berechnete das OVG NRW 8,59 % des gewogenen durchschnittlichen Mautsatzes aus Verkehrspolizei- und Grundstückskapitalkosten als Erstattung. Der Initiator der Mauterstattung Rechtsanwalt Martin Pfnür berichtet zusätzlich von rund 12,8 % bei eigenen historischen Mandantenfällen.

Die aktuellen Prüfthemen im Detail

Zwei Bereiche. Unterschiedliche Rechtsfragen.

Rechtsanwalt Martin Pfnür benennt zwölf mögliche Ansatzpunkte in der Mautberechnung ab 2023. Die folgende Auswahl zeigt sechs öffentlich beschriebene Themen – als mögliche rechtliche Prüffelder.

SchwerpunktBereich A · Infrastrukturanteil

Wegekostengutachten 2023–2027

Kalkulatorische Kapitalkosten
Wie werden Anlagevermögen, Abschreibungen und kalkulatorische Zinssätze angesetzt? Relevant ist die Berechnung der Kosten für das eingesetzte Kapital.
Grundstückswerte
Welche Werte und Kosten werden für Flächen von Autobahnen und Bundesstraßen zugrunde gelegt? Die rechtliche Zulässigkeit der Ansätze ist für die aktuelle Periode gesondert zu prüfen.
Kostenzuordnung
Wie werden die Wegekosten auf Fahrzeug-, Achs- und Gewichtsklassen verteilt? Entscheidend sind Berechnungsmethode und die konkreten Fahrzeugdaten.
Bereich B · seit 01.12.2023

CO₂-Teilmautsatz

Höhe und Berechnungsgrundlage
Zu prüfen ist die Vereinbarkeit der Bemessung mit der Eurovignetten-Richtlinie. Der damalige Gesetzentwurf rechnete mit 200 € je Tonne CO₂; abgerechnet wird nach den gesetzlichen, fahrzeugabhängigen Kilometersätzen.
Verhältnis zur Kraftstoffbepreisung
Ein weiteres Prüfthema ist das Zusammenspiel mit der nationalen CO₂-Bepreisung von Kraftstoffen nach dem BEHG. Eine rechtswidrige Doppelbelastung ist damit nicht festgestellt.
CO₂-Emissionsklasse
Die richtige Einstufung jedes Fahrzeugs beeinflusst den Teilmautsatz. Fahrzeugmerkmale, Emissionsklasse und Abrechnungen müssen zusammenpassen.

Die Quellen dokumentieren Kalkulation und Rechtsrahmen, nicht die Rechtswidrigkeit einzelner Ansätze. Welche Prüfpunkte im konkreten Fall tragen, beurteilt ausschließlich eine externe Rechtsanwaltskanzlei. Frühere Urteile ersetzen diese Prüfung nicht. Mögliche Erstattungen hängen von Zeitraum, Fahrzeugdaten und der externen rechtlichen Prüfung ab. Wir stellen keine feste Erstattungsquote, Auszahlung oder Verfahrensdauer in Aussicht.

Was 10.000.000 € Maut für eine Spedition bedeuten können.

Fiktive Verteilung der Mautzahlungen von 2023 bis Oktober 2026. Die Berechnung zeigt ausschließlich einen Modellfall und keine tatsächlichen Zahlungen oder Erstattungen eines Unternehmens.

Schritt 1: Den Infrastrukturanteil je Mautjahr bestimmen
MautjahrMautzahlungenVereinfachter AnteilInfrastrukturanteil
2023Jahrgang im Fokus1.500.000 €80 %1.200.000 €
20242.600.000 €44 %1.144.000 €
20252.800.000 €44 %1.232.000 €
2026 (bis Oktober)3.100.000 €44 %1.364.000 €
Gesamt10.000.000 €–4.940.000 €

Die 80 % für 2023 und 44 % ab 2024 sind gerundete Modellwerte aus damaligen Bundeseinnahmenprognosen. Sie sind keine tatsächlichen Anteile Ihres Fuhrparks. Der CO₂-Teilsatz gilt bereits seit Dezember 2023; die Jahresvereinfachung berücksichtigt diesen einzelnen Monat nicht gesondert. Quelle: BT-Drucksache 20/8092, S. 3 ↗

Schritt 2: Die Szenarien auf 4.940.000 € anwenden

Szenario 8 % des Infrastrukturanteils

Mögliche Erstattung im Beispiel

395.200 €

4.940.000 € × 8 %

Vor Abzügen · fiktives Rechenbeispiel
Szenario 15 % des Infrastrukturanteils

Mögliche Erstattung im Beispiel

741.000 €

4.940.000 € × 15 %

Vor Abzügen · fiktives Rechenbeispiel

Die Beträge zeigen, welche Erstattung sich im Beispiel bei den jeweils angenommenen Quoten ergeben würde. Fiktives Rechenbeispiel, keine Kundenreferenz oder tatsächliche Erstattung. Die Szenarien von 8 % und 15 % sind zurückhaltend gewählte Rechenannahmen, keine gerichtlich bestätigten Erstattungsquoten und keine Prognose von Martin Pfnür. Von einer Erstattung gehen nach den dargestellten Konditionen die Erfolgsbeteiligung des Prozessfinanzierers (je nach Anbieter 25–35 %) und unsere Vergütung (3 % des an Sie ausgezahlten Betrags) ab. Steuern und Zinsen sind nicht berücksichtigt. Fiktives Rechenbeispiel, keine Prognose. Beispiel für die Abzüge: Bei 35 % Finanziereranteil verbleiben nach unserer Vergütung 65 % × 97 % = 63,05 % der Erstattung, vor Steuern und ohne Zinsen. Unsere Vergütung wird erst nach Geldeingang bei Ihnen fällig und von Ihnen direkt an uns gezahlt. Ob ein Anspruch besteht und welcher Betrag tatsächlich verbleibt, muss individuell extern geklärt werden. Das Ergebnis kann niedriger ausfallen oder ganz ausbleiben.

Erstinformation

Erstinformation zur Lkw-Mauterstattung

Worum es geht

Wer betroffen sein kann – und welche Mautdaten Sie brauchen.

Sie erhalten einen Überblick über Zeiträume, Daten und mögliche nächste Schritte. Die rechtliche Bewertung erfolgt ausschließlich durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei.

Relevanz kann bestehen für

  • Speditionen und Logistikunternehmen
  • Unternehmen mit eigenem Fuhrpark
  • Fuhrparkverantwortliche mit verfügbaren Maut- oder Abrechnungsdaten

Für die erste Datensichtung

  • Vollständige monatliche Mautaufstellungen von Toll Collect ab Januar 2023
  • Mit Kennzeichen, mautpflichtigen Kilometern, Mautbeträgen und ausgewiesenen Kostenanteilen
  • Keine Einzelfahrtennachweise für die erste Datensichtung erforderlich

Unser Ansatz

Strukturierte Informationen, nachvollziehbare Kommunikation und klare nächste Schritte – keine Rechtsberatung durch STRECKENWERT.

Häufige Fragen zur Lkw-Maut-Rückerstattung.

Die Antworten dienen der ersten Orientierung. Die konkrete Bewertung hängt immer von den bereitgestellten Informationen und dem Einzelfall ab.

Vereinfacht gesagt: wenn Maut auf Grundlage rechtlich unzulässiger Kostenansätze zu hoch erhoben wurde. Für einen früheren Zeitraum hat der EuGH das für die Einbeziehung von Verkehrspolizeikosten entschieden (C-321/19). Für die Maut ab 2023 – Wegekostengutachten 2023–2027 und CO₂-Teilmautsatz – sind mögliche Fehler bislang nicht gerichtlich bestätigt. Erstattungen sind schriftlich beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) zu beantragen; ob ein Anspruch besteht, prüft eine externe Rechtsanwaltskanzlei.

Quellen:§ 4 BFStrMGEuGH, C-321/19 vom 28. Oktober 2020

Vor allem für Mautzahlungen ab Januar 2023: Grundlage ist das Wegekostengutachten 2023–2027, seit 1. Dezember 2023 kommt der CO₂-Teilmautsatz hinzu. Frühere Zeiträume betrafen andere Rechtsfragen und Verfahren, etwa die Verkehrspolizeikosten.

Quellen:§ 3 BFStrMGBMV: CO₂-Differenzierung seit 1. Dezember 2023

Die vollständigen monatlichen Mautaufstellungen von Toll Collect ab Januar 2023 – keine Einzelfahrtennachweise. Gemeint sind die normalen Aufstellungen mit Kennzeichen, mautpflichtigen Kilometern, Mautbeträgen und ausgewiesenen Kostenanteilen, etwa der Spalte „Anteil ext. Kosten“. Ob fünf, sechs, sieben, zehn oder mehr Seiten: Entscheidend ist, dass alle Seiten vorliegen. Welche weiteren Unterlagen rechtlich erforderlich sind, klärt die externe Rechtsanwaltskanzlei.

Quellen:Toll Collect: Mautaufstellung

Es ist die amtlich veröffentlichte Grundlage für die fünfjährige Kalkulationsperiode der Mautteilsätze. Die gesetzliche Maut setzt sich aus Teilbeträgen für Infrastruktur, Luftverschmutzung, Lärmbelastung und CO₂-Emissionen zusammen. Daraus folgt noch keine Aussage zu einem individuellen Erstattungsanspruch.

Quellen:§ 3 BFStrMG

Nein. Martin Pfnür berichtet von rund 12,8 % in eigenen historischen Mandantenfällen; das OVG NRW berechnete für den Fall 2010/2011 8,59 %. Die 8-%- und 15-%-Szenarien im aktuellen Rechenbeispiel sind zurückhaltend gewählte Rechenannahmen, keine gerichtlich bestätigten Quoten. Kein Wert ist eine Zusage für Ihren Einzelfall.

Je nach externem Prozessfinanzierer beträgt die Erfolgsbeteiligung 25–35 %. Sie wird nur im Erfolgsfall fällig. Die konkrete Berechnungsgrundlage, der Umfang der Kostenübernahme und die Abrechnung werden vor einer Entscheidung transparent erläutert. Maßgeblich sind die Bedingungen des ausgewählten Prozessfinanzierers.

Für unsere Leistungen fallen keine Vorabkosten an. Die Kosten und Risiken des Verfahrens sowie die Konditionen der Prozessfinanzierung ergeben sich aus den schriftlichen Bedingungen von Kanzlei und Finanzierer, die Sie vor Ihrer Entscheidung erhalten.

Unsere Vergütung beträgt 3 % des Betrags, den Sie nach Abzug der Erfolgsbeteiligung des Finanzierers tatsächlich ausgezahlt bekommen haben. Sie fällt erst an, wenn das Geld bei Ihnen eingegangen ist, und wird von Ihnen direkt an uns gezahlt. Wenn nichts ausgezahlt wird, zahlen Sie nichts. Wir erhalten weder von Kanzleien noch von Prozessfinanzierern eine Provision, Beteiligung oder sonstige Vergütung oder Vorteile für die Kontaktherstellung – auch keine Boni, Rabatte oder Marketingzuschüsse. Dies ist in unserer schriftlichen Vereinbarung mit Ihnen festgehalten, die Sie vor einer Entscheidung erhalten.

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