Lkw-Kartell-Schadensersatz: Optionen mit und ohne Sammelklage.

Ob Sie bereits an einer Sammelklage beteiligt sind oder Ihre Ansprüche bisher nicht verfolgt haben: Wir strukturieren Ihre Unterlagen und bereiten den Austausch mit geeigneten externen Ansprechpartnern vor. Die rechtliche Bewertung erfolgt ausschließlich durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei.

Kontakt anfragenSchwäbisch. Verständlich. Persönlich begleitet.

Zwei Ausgangslagen beim Lkw-Kartell

Die mögliche weitere Vorgehensweise richtet sich danach, ob bereits ein Inkasso- oder Abtretungsmodell besteht oder ob eine Anspruchslage bislang nicht verfolgt wurde.

Option 01 · bestehende Beteiligung

Bestehende Sammelklage: Unterlagen und Verfahrensstand

Wir bringen Ihre Vereinbarung, die vorliegenden Verfahrensinformationen und Fahrzeugdaten in eine klare Struktur. So schaffen wir eine nachvollziehbare Informationsgrundlage für den Austausch mit einer externen Rechtsanwaltskanzlei.

BGH-Kommentierung

Kommentierung zum BGH-Urteil KZR 6/24

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Option 02 · Anspruch bislang nicht verfolgt

Lkw-Kartell: Ansprüche bisher nicht verfolgt?

Sie befinden sich noch nicht in einer Klage? Wir bereiten Unterlagen für mögliche nächste Schritte vor. Das Scania-Urteil liefert wichtigen Kontext. Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, klärt ausschließlich eine externe Rechtsanwaltskanzlei.

Erstinformation

Erstinformation zum Lkw-Kartell

Option 01 · bestehende Beteiligung

Bestehende Beteiligung: Informationen im Überblick

Eine geordnete Übersicht über Vereinbarung, Verfahrensinformationen und Fahrzeugdaten erleichtert den persönlichen Austausch. Die rechtliche Bewertung bleibt einer externen Rechtsanwaltskanzlei vorbehalten.

Bestehendes Sammelklage-Inkasso

Ihre vorhandenen Unterlagen

  • Vereinbarungen und vorhandene Angaben zu Vertragspartnern zusammenstellen.
  • Mitteilungen zum Verfahren und bisherigen Schriftverkehr zusammentragen.
  • Fahrzeug- und Beschaffungsdaten nachvollziehbar dokumentieren.
Vorbereitung für externe Ansprechpartner

Persönlicher Austausch

  • Ihr Anliegen und die bereits verfügbaren Informationen erfassen.
  • Unterlagen strukturiert und übersichtlich aufbereiten.
  • Offene organisatorische Fragen gemeinsam festhalten.
  • Auf Wunsch Kontakt zu einer oder mehreren externen Rechtsanwaltskanzleien herstellen; die Auswahl treffen Sie.

STRECKENWERT übernimmt keine rechtliche Bewertung Ihrer Vereinbarung oder Ihres Verfahrens. Eine bestimmte Dauer oder ein Ergebnis ist nicht zugesagt.

Option 02 · bislang nicht verfolgt

Warum STRECKENWERT?

Wenn noch keine Klage oder Abtretung veranlasst wurde, hilft ein Erstgespräch dabei, Unterlagen zu sortieren, bevor Sie sich für einen anderen Anbieter oder ein bestimmtes Modell entscheiden.

STRECKENWERT

Unser Ansatz

  • Persönliche Begleitung durch die Gründer; Gesellschaftssitz in Backnang und Erreichbarkeit in Deutschland.
  • Lkw-Kartell-Schwerpunkt seit mehr als drei Jahren, betriebswirtschaftlich und digital fundiert.
  • Keine Bindung an eine bestimmte Kanzlei oder einen Finanzierer; die Auswahl treffen Sie selbst. Unsere Vergütung begründet ein wirtschaftliches Interesse am Erfolg Ihres Anliegens.
  • Keine Abtretung im begleiteten Weg: mögliche Einzelklage oder kleine Streitgenossenschaft; die Forderung bleibt beim Unternehmen.
  • Mögliche wirtschaftliche Vorteile transparent benennen – ohne pauschale Ergebniszusage.
Vor einer Beauftragung bei anderen Anbietern

Diese Fragen vorher klären

  • Wer ist Vertragspartner, wie erreichbar sind Ansprechpartner und wie transparent sind die Rollen?
  • Wie wirken sich Abtretung, Kostenmodell und Finanzierung auf die individuelle Position aus?
  • Wie werden Unterlagen aufbereitet, wer kann sie einsehen und bleibt die Anspruchslage nachvollziehbar?
  • Welche Kanzlei oder Prozessfinanzierung passt nach externer rechtlicher Klärung zur Ausgangslage?
Ihr möglicher Mehrwertca. 5.000 €nach Kosten je Lkw

Womit Kunden rechnen können

Bei geeigneter Ausgangslage können Kunden mit einem möglichen wirtschaftlichen Vorteil von rund 5.000 € nach Kosten je Lkw rechnen. Was für Ihr Unternehmen konkret in Betracht kommt, wird mit dem externen Anbieter im Einzelfall geklärt.

Unverbindliche Orientierung, keine Ergebnisgarantie und kein Mindestbetrag. Der konkrete Nutzen hängt von Beschaffungen, Vertrags- und Kostenmodell sowie dem Einzelfall ab und kann höher oder niedriger ausfallen oder ausbleiben.

Häufige Fragen zum Lkw-Kartell.

Die Antworten dienen der ersten Orientierung. Die konkrete Bewertung hängt immer von den bereitgestellten Informationen und dem Einzelfall ab.

In Betracht kommen vor allem Unternehmen, die zwischen dem 17. Januar 1997 und dem 18. Januar 2011 mittelschwere (6–16 t) oder schwere Lkw (über 16 t) erworben haben – auch über Händler. Die EU-Kommission hat das Kartell 2016 gegenüber MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco und DAF und 2017 gegenüber Scania festgestellt. Bei Leasing, Mietkauf oder Finanzierung kommt es auf die Vertragsgestaltung an. Ob ein Schaden entstanden ist und wie hoch er ist, prüft eine externe Rechtsanwaltskanzlei.

Quellen:EU-Kommission: Lkw-Kartell, Beschluss vom 19. Juli 2016EU-Kommission: Scania-Beschluss vom 27. September 2017§ 33a GWB

Hilfreich sind Ihre Vereinbarungen, Mitteilungen des bisherigen Dienstleisters und vorhandene Fahrzeug- oder Beschaffungsdaten. Wir ordnen diese Informationen für den persönlichen Austausch. Die Bedeutung Ihrer bestehenden Vereinbarung und die weitere rechtliche Bewertung klärt ausschließlich eine externe Rechtsanwaltskanzlei.

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass Inkassodienstleister Kartellschadensersatzansprüche grundsätzlich gebündelt im Wege der Sammelklage geltend machen können. Ist wirksamer Rechtsschutz im gebündelten Verfahren ausnahmsweise praktisch nicht möglich, kann das Gericht eine Auflage zur Vorbereitung einer Verfahrenstrennung erteilen; wird sie nicht erfüllt, kann die Klage unzulässig sein. Was das für Ihre Beteiligung bedeutet, hängt vom Einzelfall ab.

Quellen:BGH, Pressemitteilung 80/2026 zu KZR 6/24BGH, Urteil KZR 6/24 vom 12. Mai 2026

Der EuGH hat am 1. Februar 2024 das Rechtsmittel von Scania zurückgewiesen (C-251/22 P); die Kartellentscheidung der Kommission gegen Scania ist damit bestätigt. Über individuelle Schäden entscheidet das Urteil nicht. Weil gemeinschaftlich handelnde Kartellbeteiligte grundsätzlich als Gesamtschuldner haften (heute § 33d GWB), kann es auch bei Lkw anderer Marken eine Rolle spielen. Ob und gegen wen Ansprüche in Betracht kommen, prüft eine externe Rechtsanwaltskanzlei.

Quellen:EuGH, C-251/22 P (Scania) vom 1. Februar 2024§ 33d GWB

Für den Einstieg genügen meist Kauf-, Leasing- oder Finanzierungsunterlagen der Lkw, Fahrzeugdaten wie Hersteller, Typ, Gewichtsklasse, Fahrgestellnummer, Erwerbsdatum und Preis sowie – bei bestehender Beteiligung – Vereinbarungen, Abtretungserklärungen und Mitteilungen des Dienstleisters. Fehlende Belege lassen sich oft über Buchhaltung, Händler oder Finanzierer ergänzen.

Bei geeigneter Ausgangslage können rund 5.000 € nach Kosten je Lkw als unverbindliche Orientierung für einen möglichen wirtschaftlichen Vorteil dienen. Das ist keine Ergebnisgarantie und kein Mindestbetrag. Die konkrete Erwartung wird mit dem externen Anbieter anhand Ihrer Beschaffungen, Vereinbarungen, Kosten und weiteren Umstände geklärt; der Betrag kann höher oder niedriger ausfallen oder ausbleiben.

Für unsere Leistungen fallen keine Vorabkosten an. Unsere Vergütung ist in der gesonderten schriftlichen Vereinbarung über Aufbereitung und organisatorische Begleitung geregelt, die Sie vor Ihrer Entscheidung erhalten.

Unsere Vergütung beträgt 3 % des Betrags, den Sie nach Abzug der Erfolgsbeteiligung des Finanzierers tatsächlich ausgezahlt bekommen haben. Sie fällt erst an, wenn das Geld bei Ihnen eingegangen ist, und wird von Ihnen direkt an uns gezahlt. Wenn nichts ausgezahlt wird, zahlen Sie nichts. Wir erhalten weder von Kanzleien noch von Prozessfinanzierern eine Provision, Beteiligung oder sonstige Vergütung oder Vorteile für die Kontaktherstellung – auch keine Boni, Rabatte oder Marketingzuschüsse. Dies ist in unserer schriftlichen Vereinbarung mit Ihnen festgehalten, die Sie vor einer Entscheidung erhalten.

Für unsere Leistungen fallen keine Vorabkosten an. Die Kosten und Risiken des Verfahrens sowie die Konditionen der Prozessfinanzierung ergeben sich aus den schriftlichen Bedingungen von Kanzlei und Finanzierer, die Sie vor Ihrer Entscheidung erhalten.

Eine vollständige und gut strukturierte Aktenlage kann eine zügige externe rechtliche Klärung und die Vorbereitung der nächsten Schritte unterstützen. Eine verbindliche Dauer lässt sich jedoch nicht pauschal zusagen, weil sie von Unterlagen, Beteiligten, Verfahrensstand und weiteren Umständen abhängt.

Alle Fragen im Überblick
Unverbindlich anfragen

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